Wir versuchen Ihren Wunsch zu berücksichtigen, es besteht jedoch kein Anspruch auf Zuweisung in ein von Ihnen gewünschtes Angebot sowie an einen von Ihnen gewünschten Schulort. Die definitive Zuteilung erfolgt durch die Bereichsleitung in das erfolgversprechendste Angebot.
Informieren Sie Ihre Klassenlehrperson über die Anmeldung für ein Brückenangebot. Sie wird per Mail aufgefordert, weitere Angaben über Ihre schulischen Leistungen zu machen.
Die persönliche Berufsberatung wurde durchgeführt:
Die Suche nach einem Praktikumsplatz im Kombinierten Brückenangebot ist Sache der Lernenden. Sobald die Schule gestartet ist und noch kein Praktikumsplatz vorliegt, erhalten die Lernenden Unterstützung von unseren Coaches um ein geeignetes Praktikum zu finden. Eine Vertragsvorlage für den Praktikumseinsatz finden Sie auf unserer Website (www.bbzp.ch/Bruckenangebot/Kombiniertes-Bruckenangebot).
Bitte teilen Sie uns folgende Angaben mit, falls schon eine Einsatzmöglichkeit besteht:
Fügen Sie bitte nachfolgende Dokumente an die Anmeldung, damit diese komplett ist.
Lernende des Brückenangebots müssen sich auf privater Basis ausreichend versichern. Es besteht keine Versicherung durch den Schulträger.
Um eine umfassende Abklärung und Unterstützung vornehmen zu können, sind wir darauf angewiesen, die notwendigen Informationen in mündlicher oder schriftlicher Form an folgende Stelle weiterleiten zu können: Berufsfachschulen, Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung und an die vom Kanton beauftragten Vermittlungsstellen. Alle diese Stellen unterstehen der Schweigepflicht. Die Anmeldung wird vertraulich behandelt. Die angemeldete Person bzw. ihre gesetzliche Vertretung ist damit einverstanden, dass alle in dem Formular angegebenen Personen und Institutionen, die für eine Aufnahme notwendigen Angaben über die angemeldete Person gegenüber den aufnehmenden Stellen machen dürfen. Dies beinhaltet auch die Abgabe von Berichten der AOZ und Förderklassen.