BBZ Pfäffikon


Absenzen/​Dispensationen

Absenzen

Die Lehrpersonen führen eine Absenzenkontrolle; alle Absenzen sind im Absenzenheft zu entschuldigen.
Unvorhersehbare Absenzen (Krankheit, Unfall) sind so rasch als möglich persönlich dem Berufsbildungszentrum mitzuteilen (Tel. 055 415 13 00).

Jede Absenz muss am nächstfolgenden Schultag mit dem Absenzenbüchlein (von den Ausbildungsverantwortlichen resp. Erziehungsberechtigten unterschrieben) entschuldigt werden. Innerhalb von zwei Wochen muss die Absenz entschuldigt sein, andernfalls gilt diese als unentschuldigt. Die Absenzen werden in jedem Fall dem Lehrbetrieb, dem Praktikumsbetrieb resp. den erziehungsberechtigten Personen gemeldet.
 

Dispensationen

Voraussehbare Absenzen sind rechtzeitig mit einem Dispensationsgesuch an die Schulleitung zu melden. Das Gesuch muss vom Ausbildner/von der Ausbildnerin, bei Vollzeitschulbesuch von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet sein und mindestens zwei Wochen vor dem Dispensationstermin bei der Schulleitung eintreffen. Gesuche, welche nicht fristgerecht eingereicht werden, werden nur in Ausnahmefällen und bei wichtigen Gründen bearbeitet. 
Die Schulleitung beurteilt die Gesuche und informiert die Lernenden, die Lehr- oder Praktikumsbetriebe und die Lehrpersonen über den Entscheid. Bewilligte Gesuche gelten als entschuldigte Absenzen. 

Aufgebote (z.B. Marschbefehl) benötigen kein Dispensationsgesuch. Das Aufgebot muss der Schulleitung zur Kenntnisnahme und Bewilligung vorgelegt werden.


Activdispens

Nach einer Erkrankung ist Bewegung im Rahmen des Schulsports meist ohne Probleme schnell wieder möglich. Auch mit einer leichten Verletzung können Lernende angepasst am Schulsportunterricht teilnehmen